Das Honorar des Planers richtet sich nach der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI begünstigt einen Wettbewerb, bei dem es nicht um das günstigste Angebot, sondern vor allem um die beste Planungsleistung geht. Projekte, die von Raumgestaltern geplant werden, besitzen eine hohe Qualität.
Die Transparenz der HOAI führt dazu, dass Sie wissen, was Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, das der Planer Ihnen erklären kann und sollte. Er erhält einen fairen Preis für seine Arbeit und verzichtet auf alle Einnahmequellen wie z. B. Provisionen, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen könnten. Das versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen. Zwar besteht Verhandlungsspielraum, grundsätzlich aber errechnet sich das Honorar objektiv aus Umfang (Kosten) und Schwierigkeit der Maßnahme. Sie können den Raumgestalter auch mit einzelnen Leistungsphasen der HOAI beauftragen.
Je nach Auftragsvolumen kann auch ein Angebot als „Dienstleistungsangebot“ erstellt werden.